Datenschutzgrundverordnung – DSGVO
Was ist die DSGVO?
Das europäische Datenschutzrecht kann inzwischen auf eine mehr als zwanzigjährige Geschichte zurückblicken. Die heterogene Auslegung der bisher gültigen Richtlinien führte zur Idee für ein EU-weit einheitliches Datenschutzrecht. Ziel war auch, den Datenschutz an die neuen Anforderungen des Internets und der Globalisierung anzupassen. Für die Umsetzung der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) bestand eine zweijährige Übergangsfrist, die es den Ländern ermöglicht hat, bisher geltende Gesetze wie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) anzupassen. Seit dem 25. Mai 2018 gilt die DSGVO EU-weit.
Brauche ich jetzt einen Datenschutzbeauftragten?
Nicht unbedingt. Bei bestimmten Voraussetzungen müssen Sie einen Datenschutzbeauftragten haben und diesen namentlich bei Ihrer Datenschutzbehörde melden. Derzeit wird dafür noch ein einheitliches Musterformular entwickelt. Es ist also ratsam, hier noch abzuwarten. Je nach Größe des Unternehmens kann es sinnvoll sein, in den verschiedenen Abteilungen einen Verantwortlichen für den Datenschutz zu benennen, der als Vermittler zwischen dem Datenschutzbeauftragten und den Mitarbeitern dient.
Das Start-Whitepaper von combit enthält eine Checkliste für erste Maßnahmen.